24.1. Petitionsausschuss lehnt die Veröffentlichung ab

Administrator (Reinhard_de) on 24.01.2023

Die Tage traf ein Brief des Petitionsausschusses ein, indem die Veröffentlichung meiner eingereichten ePetition abgelehnt wird. Begründung: Artikel 20 GG regelt nicht die militärische Verteidigung. Dazu verfasste ich heute eine Antwort.

Die Tage traf ein Brief des Petitionsausschusses ein, indem die Veröffentlichung meiner eingereichten ePetition abgelehnt wird. Begründung: Artikel 20 GG regelt nicht die militärische Verteidigung. Dazu verfasste ich heute eine Antwort.

Das Schreiben des Petitionsausschusses kann hier nachgelesen werden.

Dazu meine Antwort:

Sehr geehrte Frau Ryborz,

recht herzlichen Dank für Ihre ausführliche Begründung zu meiner Petition. Daraus konnte ich einige für mich neue Erkenntnisse ziehen.

Sie schreiben, dass ich von offensichtlich falschen Voraussetzungen ausgehen würde. Dem ist nicht so! Ganz klar regelt Artikel 20 Abs. 4 GG das Recht auf Widerstand, wenn die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt werden soll. Ich kann mir keinen Angriff aus einem anderen Land vorstellen, der unsere verfassungsmäßige Ordnung stärken will. Mich wundert schon, dass sie dies anders sehen.

Um diesen Angriff von außen auf unsere verfassungsmäßige Ordnung mit möglichst geringen Schäden an Menschenleben und Infrastruktur abwehren zu können, schlage ich die Einführung einer zivilen Verteidigung zusätzlich zur militärischen Verteidigung vor.

Die militärische Verteidigung ist weiter hinten im Grundgesetz in Artikel 87a geregelt. Um die Bedeutung der zivilen Verteidigung hervor zu heben, ist mir deshalb die Aufnahme der zivilen Verteidigung weiter vorne im Grundgesetz sehr wichtig.

Ist die Bevölkerung in ziviler Verteidigung geschult, kann diese auch gegen inländische Gruppen angewandt werden, bevor die Bundeswehr zum Einsatz kommt. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Aktivitäten rechter Kreise für einen gewaltsamen Umsturz unserer demokratischen Ordnung bekannt und vor Gericht angeklagt werden, ist es doch hilfreich, wenn der Bevölkerung weitere Möglichkeiten aufgezeigt werden, unsere Ordnung zu schützen. Auch deshalb gehört der Zusatz einer zivilen Verteidigung in Artikel 20,4 GG statt weit hinten zu Artikel 87a.

Ein weiterer Punkt, der für die Einführung einer zivilen Verteidigung spricht, ist die Einhaltung des Klimaziels von Paris. Während die militärische Verteidigung Unmengen an klimaschädlichen Gasen freisetzt, ist dies bei einer zivilen Verteidigung kaum der Fall. Schon deshalb muss unsere militärische Verteidigung dringend um die zivile Verteidigung ergänzt werden.

In der Hoffnung, dass Sie meiner Argumentation folgen können und die Petition veröffentlichen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

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