3.1.24 Erste Erfahrung mit dem e-Rezept

Administrator (Reinhard_de) on 03.01.2024

Im neuen Jahr benötigte ich wieder Nachschub für meine Medikamente. Statt auf dem alten Rezeptblock werden diese jetzt auf einem e-Rezept ausgestellt. Meine schlechten Erfahrungen damit führten zu verschiedenen Mails an verantwortliche Stellen.

Im neuen Jahr benötigte ich wieder Nachschub für meine Medikamente. Statt auf dem alten Rezeptblock werden diese jetzt auf einem e-Rezept ausgestellt. Meine schlechten Erfahrungen damit führten zu verschiedenen Mails an verantwortliche Stellen.

Angeschrieben habe ich zuerst die Vorsitzende des VdKs, Frau Bentele, dann zwei Redaktionen und zum Schluss auch meinen Hausarzt. Jetzt bin ich auf die Reaktionen gespannt.


Sehr geehrter Herr Dr. Höschele!

Unten lesen Sie meine ersten Erfahrungen mit dem e-Rezept. Obwohl ich an der Rezeption einen Zettel mit dem von mir gewünschten gebührenfreien Medikament ohne Einzelverpackung der Pillen zur Blutdrucksenkung vorgelegt hatte, wurde mir heute in der Apotheke ein anderes, gebührenpflichtiges Medikament in umweltschädlicher Einzelverpackung der Pillen präsentiert. Als Konsequenz daraus werde ich in Zukunft für jedes Rezept ein Gespräch mit dem verschreibenden Arzt suchen. Oder kennen Sie eine bessere Lösung?

-- Mit freundlichen Grüßen Reinhard Muth

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Betreff:Fwd: Fwd: e-Rezept mit zahlreichen Hürden

Datum:Wed, 3 Jan 2024 11:26:50 +0100

Von:Reinhard Muth <r(dot)muth-ah(at)online(dot)de>

An:Susanne Stiefel <redaktion(at)kontextwochenzeitung(dot)de>


Liebe Leute in der Redaktion,

findet sich jemand unter Ihnen, die/der sich um erste Erfahrungen mit dem e-Rezept in der Region kümmert und daraus einen Artikel schreibt? Unten lesen Sie von meinen ersten Erfahrungen und Gedanken zur Verschlechterung für Bürger, die nicht an die Fehlerfreiheit der elektronischen Datenverarbeitung glauben. Warum wird über den Kopf der Patienten hinweg ein elektronisches System eingeführt, dass uns Bürger umgeht, außen vor lässt? Welchen Respekt haben unsere verantwortlichen Politiker eigentlich noch vor dem Sachverstand der Bürger?
Als Mitglied einer Krankenkasse bin ich nicht vorab über die neue Verfahrensweise beim e-Rezept informiert worden. Auch hier vermisse ich den Respekt vor den Beitrag zahlenden Mitgliedern der Krankenkasse. Alle, die mit dem neuen Verfahren Kosteneinsparungen erzielen können, waren an der Entscheidung beteiligt. Doch wo war die Beteiligung von älteren Menschen, die am häufigsten Medikamente benötigen und deshalb diesem Verfahren am meisten ausgeliefert (!) sind?

Übrigens konnte ich im Jahresrückblick auch eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei meiner Bank entdecken, deren Kosten zum Schaden der Bank und nicht der Kunden ging. Da beschwere ich mich natürlich nicht.

-- Mit freundlichen Grüßen Reinhard Muth


-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:e-Rezept mit zahlreichen Hürden

Datum:Wed, 3 Jan 2024 11:05:55 +0100

Von:Reinhard Muth <r(dot)muth-ah(at)online(dot)de>

An:kontakt(at)vdk(dot)de

 

Sehr geehrte Frau Bentele,

mit dem e-Rezept sind wieder neue Hürden für die ältere Generation aufgebaut worden. Beim Arzt bekommt man kein Rezept mehr in die Hand gedrückt. In der Apotheke muss man sich überraschen lassen, was auf dem Rezept steht. 

Obwohl ich genau das Rezeptgebühren freie Medikament als Blutdrucksenker aufgeschrieben (das ich schon seit Jahren in der Apotheke erhalte) und an der Anmeldung bei meinem Hausarzt vorgelegt hatte, wurde mir von der Apotheke ein gebührenpflichtiges Medikament in aufwändiger Aluverpackung präsentiert. Beim von mir bisher verwendeten Medikament sind die Pillen nicht einzeln verpackt und damit deutlich Umwelt schonender angeboten. Zum Glück kannte ich mich aus und bat um den Austausch des Medikaments, was auch der Rabattvertrag der Apotheke mit meiner Krankenkasse TK zuließ. Doch was machen Menschen, die ein Medikament neu verschrieben bekommen? Sie zahlen einen höheren Preis für eine deutlich Umwelt schädlichere Verpackung.

Um sein e-Rezept vorher einsehen zu können, muss man eine App installieren und sich zur Nutzung anmelden. Erstes Hindernis ist ein sicheres Passwort. So sehr ich das Bestreben der Bundesregierung verstehe, den Datenschutz hoch zu halten, für den älteren Bürger kommt ein weiteres kaum zu merkendes Kennwort hinzu. Als nächstes benötigt man noch eine PIN, um das Rezept einsehen zu können. Diese PIN bekommt man, wenn keine lokale Niederlassung der Krankenkasse in der Nähe ist, per Post Ident Brief. Warum kann man sich nicht per Personalausweis und NFC direkt bei der App identifizieren? Auch diese PIN muss man sich zusätzlich zum komplizierten Passwort merken.

Mein Fazit: Die wenigsten Menschen werden die App zum e-Rezept verwenden und so blind auf die Fehler freie Eingabe und Übertragung des Rezepts vertrauen müssen. Damit ist der Pharmaindustrie ein neuer Weg zu höheren Gewinnen geöffnet worden.

-- Mit freundlichen Grüßen Reinhard Muth


Auszüge aus der Stellungnahme des VdK zum e-Rezept:

E-Rezept
Der VdK begrüßt, dass es mit der eGK schon seit Juli 2023 einen einheitlichen Weg für das Einreichen von E-Rezepten gibt. Das Verfahren für das E-Rezept muss nun auch in allen Arztpraxen und Apotheken in Deutschland funktionieren. Die Erweiterungen wie die E-Rezept-App können eine sinnvolle Ergänzung sein.
Der VdK fordert auch hier die Barrierefreiheit nach dem WCAG-Standard und dem Zwei-Sinne-Prinzip für alle Verfahrensschritte zu Einrichtung und Nutzung der App und für das E-Rezept. Ebenso fordert der VdK die weitestmögliche Abwärtskompatibilität, damit die App auch auf älteren Geräten nutzbar ist.
Die Mitgabe des E-Rezepts in ausgedruckter Form wurde in der Berichterstattung gerne belächelt. Der VdK sieht es aber als notwendig an, dass Menschen ohne Zugang zur digitalen Welt – gerade im Gesundheitswesen – immer mitgenommen werden müssen. Dies trifft nicht nur auf ältere Menschen zu, auch aus Datenschutzgründen können Versicherte eine digitale Neuerung ablehnen. Es muss auch immer eine analoge Variante geben. Mit der eGK ist zwar ein Verfahren genutzt worden, dass auch ohne Handy oder Tablet gangbar ist. Aber um eine ausgestellte Verordnung noch einmal prüfen zu können oder in Ruhe mit der Apothekerin oder dem Apotheker zu besprechen, ist ein Ausdruck ein geeignetes Mittel.

Cybersicherheit und Digitalbeirat
Der VdK begrüßt die Vorgabe, dass Mindeststandards des BSI bei cloudbasierten Informationssystemen zu beachten sind. Der Datenschutz ist eine Grundvoraussetzung – gerade im Gesundheitsbereich. Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten überhaupt, die nicht zur Kenntnis von Dritten gelangen dürfen.
Gleichzeitig muss der Datenschutz immer im Gleichgewicht zur Nutzbarkeit durch die Versicherten stehen. Wenn die Anforderungen an Authentifizierung, Registrierung und Nutzung einer digitalen Anwendung zu hoch werden, verringert das ihre Nutzung und Verbreitung unter den Versicherten. Auf das Beispiel mancher Verfahren zur Einrichtung einer ePA bei bestimmten Krankenkassen ist der VdK schon oben eingegangen. Dies ist auch bei der Übernahme der Standards des BSI in der täglichen Anwendung zu beachten.
Der VdK begrüßt die Einrichtung eines Digitalbeirats bei der Gesellschaft für Telematik. Neben dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollten dem Beirat unbedingt auch Fachexperten für Barrierefreiheit angehören. Diese könnten beispielsweise von der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit benannt werden. Anderenfalls droht, dass die Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. vom 31.07.2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) Seite 7 von 7 Belange behinderter Menschen und die Erfordernisse der Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt werden.

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