21.7. BUND LV verschweigt UN Nachhaltigkeitsziel

Administrator (Reinhard_de) on 21.07.2023

Nachdem ich meinen BUND Landesvorstand zwei Mal auf eine Lücke zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele der UN aufmerksam gemacht habe, und keine befriedigende Antwort dazu erhielt, veröffentliche ich jetzt hier einen Teil des Schriftverkehrs. Es gibt aber auch positives zu berichten: "BUND-Klage stoppt Flächenfraß".

Nachdem ich meinen BUND Landesvorstand zwei Mal auf eine Lücke zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele der UN aufmerksam gemacht habe, und keine befriedigende Antwort dazu erhielt, veröffentliche ich jetzt hier einen Teil des Schriftverkehrs. Es gibt aber auch positives zu berichten: "BUND-Klage stoppt Flächenfraß".

Am 27.06.2023 um 16:15 schrieb Reinhard Muth:

Liebe Sylvia,
lieber Martin,

meinen Hinweis vom 14.5.23 (unten zu lesen) auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO habt Ihr nicht in Eure Beiträge im BUNDmagazin 2/23 aufgenommen. Warum?

Die Bundesregierung hat sich zum Einhalten der UN Ziels von Netto-Null beim Flächenverbrauch bis 2030 völkerrechtlich verpflichtet. Die Landesregierung bleibt mit ihrem Landesziel von Netto-Null bis 2035 hinter dieser Zusage zurück. Warum sprecht Ihr das nicht an?

Es kann nicht sein, dass Umweltschutzorganisationen die Ziele außer Acht lassen, die sie selbst mit in die Nachhaltigkeitsziele der UN eingebracht haben. Oder seht Ihr das anders?

https://unric.org/de/17ziele/

Mit umweltfreundlichen Grüßen, Reinhard Muth


Am 14.05.2023 um 16:15 schrieb Reinhard Muth:

Hallo noch einmal,
einen Gesichtspunkt vermisse ich noch in Euren Beiträgen zum Volksantrag im neusten BUNDmagazin. Die Bundesregierung hat sich in der UN Generalversammlung am 25.9.2015 verpflichtet, bis 2030 eine Bodendengenerationsneutrale Welt anzustreben. Flächenversiegelung ist Bodendegeneration zu 100 %. Von dieser Verpflichtung, bis 2030 Netto-Null beim Flächenverbrauch zu erreichen, will die Landesregierung unter Führung der Grünen nichts mehr wissen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/leben-an-land-1642288
Zumindest sollten wir darauf hinweisen, dass die Pläne der Landesregierung und auch die Forderungen des Volksantrags hinter den Nachhaltigkeitszielen der UN zurückbleiben, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat! Es kann nicht sein, dass Umweltschutzorganisationen die Ziele außer Acht lassen, die sie selbst mit in die Nachhaltigkeitsziele der UN eingebracht haben. Oder seht Ihr das anders?
Natürlich unterstützen wir den Volksantrag im Sinne von: Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.


Weitere Links zum Thema:

BUND-Klage stoppt Flächenfraß – Bundesverwaltungsgericht gibt Klage gegen § 13 b BauGB statt

Flächenfraß stoppen – Ländle leben lassen

Flächenfraß zerstört Vielfalt von Lebensräumen

 

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